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Der Rechtslupe neue Kleider

Als die Rechtslupe vor über 10 Jahren startete, statteten wir sie mit einem schicken Magazin-Design von Michael Oeser, dem „BrandfordMagazine“ aus. Und abgesehen von einem Facelift im Jahr 2011 haben wir dieses Design bis heute beibehalten.

Mit diesem Design hat sich die Rechtslupe von ihren Anfängen bis hin zu ihrem heutigen Status – mit über 40.000 Beiträgen und Seitenaufrufen im Millionenbereich – entwickelt. Und rund um die Rechtslupe entstanden gut ein Dutzend weiterer fachspezifischer Lupen, die sich ebenfalls in diesem Design präsentierten.

Doch in den letzten Jahren ist die Entwicklung im Web weiter gegangen. Insbesondere die Ansprüche an die Bedienbarkeit und die Mobilfreundlichkeit einer Website sind heute andere. Zum Start der Rechtslupe war an einen Aufruf der Website über ein Smartphone noch nicht zu denken; die Möglichkeiten der Mobiltelefone waren einfach noch zu begrenzt, die Kosten für eine mobile Datenverbindung viel zu hoch. Demgegenüber verzeichnen unsere Portale heute einen hohen Anteil mobiler Aufrufe.

Und auch die Anforderungen an die Accessibility haben sich gewandelt. War zum Start der Rechtslupe der barrierefreie Zugang noch kein Thema, sollte dies heute für jede Webseite selbstverständlich möglich sein.

Das Rechtslupe-Design haben wir, soweit möglich, an diese geänderten Anforderungen angepasst. Aber wir stießen hierbei auch an die Grenzen des bisherigen Design. Insbesondere die Anforderungen an ein modernes, responsives Webdesign, das sowohl auf dem Schreibtisch-PC wie auch auf Notebook, Tablet oder Smartphone alle Anforderungen erfüllte, war mit dem bisherigen Design nicht leistbar.

Damit war klar, dass für Rechtslupe & Co. ein neues Design, ein neues Theme, her musste. Und dennoch haben wir uns mit dem Wechsel schwer getan, schließlich war uns das (alte) Rechtslupe-Design über die Jahre zu einem Teil unserer täglichen Arbeit geworden. Doch mit dem neuen Magazin-Theme von Thomas Weichselbaumer haben wir einen aussagekräftigen und funktionalen Nachfolger gefunden.

Und so haben wir im letzten Winter angefangen, das neue Theme an unsere Bedürfnisse anzupassen und das neue Rechtslupe-Theme ausgiebig zu testen. Das Ergebnis sehen Sie jetzt.

Und wenn Sie die Rechtslupe mit Ihrem Tablet oder Smartphone lesen, haben wir noch ein Goodie für Sie: die Rechtslupe (und auch alle unsere fachspezifischen Lupen) ist jetzt nicht nur bestens gerüstet für den Aufruf auf ihrem Smartphone, Sie können die Rechtslupe nun auch ganz einfach als App auf Ihrem Handy oder Tablet speichern. Hierzu rufen Sie die Rechtslupe einfach auf Ihrem Handy oder Tablet auf und tippen auf „Auf dem Startbildschirm installieren“. Fertig.

Eines hat sich selbstverständlich aber nicht geändert: die Rechtslupe wird Sie auch weiterhin zuverlässig mit allen wichtigen Informationen aus Recht und Steuern versorgen. Versprochen.


Aktuelle Notizen:

  • Kennen Sie unsere Juristischen SuchPortale?
    Suchmaschine? Klar: Google. Eventuell noch Yahoo oder Bing. Das reicht doch, oder? Also: warum noch weitere Suchmaschinen? Hierfür gibt es 3 gute Gründe:
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  • „Aktuelles Internetrecht“
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  • „Aktuelles Asylrecht“
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