Soeben frisch veröffentlicht: Das Portal „Europäische Menschenrechtskonvention“ berichtet über die Konvention des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Bereits seit 1950 besteht die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die wohl wichtigste Konvention des Europarats. Und sie strahlt – nicht zuletzt wegen der regen Rechtsprechungstätigkeit des durch sie errichteten Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – zunehmend mehr in das tägliche Rechtsleben auch in Deutschland aus. Ein Trend, der sich zukünftig mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention noch verstärken dürfte.
Also werfen Sie einmal einen Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Es lohnt sich!