Mit dem Beginn des neuen Schuljahres hat es in einigen Bundesländern – so auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen – eine Änderung für behinderte Kinder gegeben, die ihre Grundlage in der 2009 abgeschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat: Mit dieser UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Signaturstaaten zur Einrichtung eines „inclusive education system“ verpflichtet, also eines Schulsystems , in dem die Inklusion, der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler, der Regelfall ist. Und so haben behinderte Kinder mit Beginn dieses Schuljahres einen Rechtsanspruch darauf, nicht mehr (zwangsweise) in einer Sonderschule oder Förderschule unterrichtet zu werden, sondern in der „normalen“ Regelschule.
Wenn Sie genauer wissen wollen, was es mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Inklusion auf sich hat, schauen Sie doch einfach in unser Portal zur UN-Behindertenrechtskonvention und den dort näher beschriebenen Grundsatz der „Inclusive Education„.