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Frauenrechtskonvention

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) – der Vereinten Nationen ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen. Hier werden Standards zur Bekämpfung der Frauendiskriminierung in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung festgesetzt. Im Hinblick auf die An­er­kennung der Frauenrechte als Menschenrechte ist mit der Frauen­rechts­konvention ein großer Schritt vorwärts gemacht worden. So gehört die UN-Frauen­rechts­kon­ven­tion zu den neun internationalen Menschen­rechts­ver­trägen.

Die „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women“ (CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Es wurde bisher von 186 Staaten ratifiziert, auch von allen europäischen Staaten (außer dem Vatikanstaat).

Auf unserem Portal zur UN-Frauenrechtskonvention stellen wir Ihnen das UN-Frauen­rechts­über­ein­kommen näher vor.

Aktuelle Notizen:

  • Kennen Sie unsere Juristischen SuchPortale?
    Suchmaschine? Klar: Google. Eventuell noch Yahoo oder Bing. Das reicht doch, oder? Also: warum noch weitere Suchmaschinen? Hierfür gibt es 3 gute Gründe:
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    Als die Rechtslupe vor über 10 Jahren startete, statteten wir sie mit einem schicken Magazin-Design von Michael Oeser, dem „BrandfordMagazine“ aus. Und abgesehen von einem Facelift im Jahr 2011 hatten wir dieses Design bis jetzt beibehalten.
  • Please: Do Not Track!
    Kennen Sie Do Not Track (DNT)? Mit diesem HTTP-Header-Feld kann über den Browser die Aufforderung an Webserver übermittelt werden, dass über die Aktivitäten des Websitebesuchers kein Nutzungsprofil erstellt wird.
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