Kredetafel

Allgemeine Werbebedingungen

für Ihre Werbeschaltung auf den Internetportalen, WebApps und Newslettern der Praetor Verlagsgesellschaft mbH.

 


 

 

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Werbebedingungen gelten für alle Werbeleistungen, ausgenommen das Content Marketing, die von der Praetor Verlagsgesellschaft mbH („Wir“) auf den von uns betriebenen oder vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere den von uns betriebenen oder vermarkteten Onlineportalen, WebApps oder Newslettern („Medien“), erbracht werden. Sie gelten unabhängig davon, ob die Werbebuchung unmittelbar durch den Werbekunden oder durch eine Agentur erfolgt.
    2. Unser Angebot für Werbeleistungen auf den von uns betriebenen oder vermarkteten Medien richtet sich ausdrücklich nur an Kaufleute, sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es werden keine Werbeaufträge von Privatpersonen angenommen.
    3. Diese Allgemeinen Werbebedingungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil aller Verträge zur Werbeschaltung auf den von uns betriebenen oder vermarkteten Medien. Wir schließen – vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung – Werbebuchungen nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Werbebedingungen ab. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbekunden oder seiner Agentur sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht mit diesen Allgemeinen Werbebedingungen übereinstimmen oder wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs gegen oder einer Zurückweisung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werbekunden nicht zu deren Einbeziehung in den Werbeauftrag.
    4. Wir sind zur jederzeitigen Änderung dieser Allgemeinen Werbebedingungen berechtigt. Die Änderungen gelten auch für neue Werbebuchungen im Rahmen bereits bestehender Vertragsbeziehungen, sofern der Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Mitteilung über die Änderung widerspricht. Wir sind im Rahmen laufender Vertragsverhältnisse insbesondere berechtigt, unwirksame oder undurchführbar gewordene Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen, sowie im Falle einer Änderung der rechtlichen Bestimmungen oder der Rechtsprechung die hierdurch betroffenen Werbebedingungen der geänderten Rechtslage anzupassen.
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  3. Werbeauftrag und Werbebuchung

    1. Eine „Werbebuchung“ im Sinne dieser Allgemeinen Werbebedingungen ist ein Vertrag über die Schaltung (Veröffentlichung) eines oder mehrerer Werbemittel auf den von uns betriebenen oder vermarkteten Medien zum Zwecke der Verbreitung des Werbemittels durch uns.
    2. Ein Werbemittel besteht aus Text, Bild, Bewegtbildern und/oder Tonfolgen. Das Werbemittel kann Schaltflächen, also sensitive Flächen, die bei Anklicken mittels einer vom Werbekunden benannten Internet-Adresse („Link“) die Verbindung zu weiteren, im Verantwortungsbereich des Werbekunden oder eines Dritten liegenden Daten herstellen, enthalten.
    3. Eine Werbebuchung kommt aufgrund eines schriftlichen Vertragsangebots des Werbekunden („Werbeauftrag“) erst dann zustande, wenn wir diesen Werbeauftrag schriftlich bestätigt oder mit der Auslieferung der vom Werbekunden gestellten Werbemittel begonnen haben. Mündliche oder telefonische Bestätigungen sind unverbindlich. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
    4. Wird ein Werbeauftrag von einer Agentur erteilt, so kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur selbst zustande. Ein Vertrag kommt nur dann mit dem Kunden der Agentur zustande, wenn die Agentur ihren werbetreibenden Kunde uns gegenüber spätestens bei Erteilung des Werbeauftrags namentlich und identifizierbar bezeichnet und uns einen Mandatsnachweis im Original vorlegt
    5. Die Schaltung von Werbemitteln erfolgt in den in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Formaten und Platzierungen. Die Schaltung von Sonderformaten und Sonderwerbeformen ist nur nach vorheriger Rücksprache und Prüfung durch uns möglich. Die Auslieferung von Streaming-Formaten erfolgt regelmäßig über Streamingserver des Werbekunden, wir liefern in diesem Fall nur ein vom Werbekunden zur Verfügung gestelltes Javascript-Tag aus.
    6. Für die Vergütung gilt unsere zum Zeitpunkt der Erteilung des Werbeauftrags veröffentlichte Preisliste, die auf Anforderung kostenlos zugesandt wird. Die dort ausgewiesenen Preise verstehen sich jeweils als Nettopreise, also exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir behalten uns eine jederzeitige Änderung der Preisliste vor. Die Änderung der Preisliste gilt auch für bereits bestehende Werbebuchungen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten, bei Preiserhöhungen allerdings erst 1 Monat, nachdem wir den Werbekunden von der Preiserhöhung unterrichtet haben. Im Fall einer derartigen Preiserhöhung steht dem Werbekunden ein Rücktrittsrecht zu, dass innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben ist.
    7. Enthält eine nach Laufzeit oder Ausspielungshäufigkeit abzurechnende Werbebuchung kein Enddatum, so ist diese auf unbestimmte Zeit geschlossen. In diesem Fall kann der Werbeauftrag vom Werbekunden oder von uns jederzeit mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
    8. Eine Werbebuchung beinhaltet keinen Konkurrenzausschluss.
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  5. Durchführung der Werbebuchung

    1. Die Platzierung von Werbemitteln erfolgt auf den in der Werbebuchung vereinbarten bzw. benannten Medien und Werbeflächen. Enthält die Werbebuchung keine konkrete oder eine unvollständige Platzierungsvereinbarung, erfolgt die Platzierung durch uns nach billigem Ermessen unter weitestgehender Berücksichtigung der Interessen des Werbekunde. Erfolgt ein Werbeauftrag „Run over Network“, so liegt die Platzierung auf den einzelnen Internetportalen ausschließlich in unserem alleinigen Ermessen.
    2. Die Stellung und Anlieferung der von uns auszuspielenden Werbemittel obliegt dem Werbekunden. Soweit die Werbemittel auf einem Server des Werbekunden oder eines im Auftrag des Werbekunden handelnden Dritten gespeichert sind, kann die Anlieferung auch in der Weise erfolgen, dass der Werbekunde uns die URL des zu schaltenden Werbemittels mitteilt, sofern sichergestellt ist, dass hierbei kein Tracking der Besucher und Benutzer unserer Medien erfolgt. Werden ungeeignete oder beschädigte Werbemittel angeliefert, übernehmen wir keine Gewähr für eine vereinbarte Verbreitung des Werbemittels. Ist das Werbemittel erkennbar ungeeignet oder beschädigt, werden wir dies dem Werbekunden mitteilen und Ersatz anfordern, eine Untersuchungspflicht besteht für uns jedoch nicht. Der Werbekunde trägt die Gefahr der Übermittlung des Werbemittels, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Wird der Fehler nach Veröffentlichung des Werbemittels entdeckt, ist der Auftraggeber zur umgehenden Korrektur verpflichtet.
    3. Die Auslieferung von Werbemitteln beginnt regelmäßig sechs Werktage nach erfolgter Werbebuchung und Anlieferung des Werbemittels durch den Werbekunden. Bei der Buchung von Wallpaper, RichMedia-Ads oder Sonderwerbeformen sowie bei der Werbeschaltung auf einzelnen Themenkategorien beginnt die Schaltung des Werbemittels regelmäßig zwölf Werktage nach erfolgter Werbebuchung und Anlieferung des Werbemittels durch den Werbekunden.
    4. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Werbekunden oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie deren Inhalte auf Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen. Demgemäß übernehmen wir hierfür auch keinerlei Gewähr oder Haftung.
    5. Wir sind berechtigt, Werbemittel zurückzuweisen und ihre Veröffentlichung zu verweigern, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen Regelungen in diesen Allgemeinen Werbebedingungen verstößt oder wenn deren Veröffentlichung für uns wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft, ihres Linkziels oder ihrer technischen Form unzumutbar ist. Wir sind auch berechtigt, Werbemitteln mit politischen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalten oder Linkzielen zurückzuweisen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Werbemitteln zurückzuweisen, die ein nicht von uns ausdrücklich autorisiertes Usertracking enthalten oder die automatisch mit Ton starten.
    6. Nimmt der Werbekunde oder ein Dritter nachträglich Änderungen am Werbemittel oder an der im Werbemittel verlinkten Webseite vor, aufgrund derer wir berechtigt sind das Werbemittel zurückzuweisen, können wir die weitere Auslieferung des Werbemittels sofort – auch bereits vor Benachrichtigung des Werbekunden – stoppen.
    7. Wir sind ferner zur Zurückweisung eines Werbemittels sowie zum sofortigen Stopp seiner weiteren Auslieferung berechtigt, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass sich auf einem im Werbemittel verlinkten Internetportal oder im beworbenen Produkt rechtswidrige, rassistische, extremistische oder hetzerische Inhalte befinden. Dies gilt insbesondere auch in allen Fällen von Ermittlungen staatlicher Behörden oder des Erhalts einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, dass diese Abmahnung offensichtlich unbegründet ist.
    8. Ist ein Werbemittel aufgrund seiner Gestaltung nicht unmissverständlich als solches erkennbar, sind wir ohne weitere Rücksprache mit dem Werbekunden berechtigt, das Werbemittel deutlich als Werbung zu kennzeichnen.
    9. Werbemittel, die Werbung für Waren oder Dienstleistungen von mehr als einem Werbetreibenden enthalten (Verbundwerbung, Kollektivwerbung), werden von uns nur geschaltet, sofern dies im Werbeauftrag ausdrücklich vereinbart wurde.
    10. Die Schaltung von Werbemitteln erfolgt – bei rechtzeitiger Anlieferung des Werbemittels durch den Werbekunden – innerhalb des in der Werbebuchung vereinbarten Zeitraums und Umfangs, im übrigen nach unserem billigem Ermessen.
    11. Eine Verschiebung oder Änderung des Werbezeitraums ist mit unserer schriftlichen Zustimmung bis sechs Tage vor dem Tag der ersten Werbeschaltung und nur unter dem Vorbehalt freier Werbekapazitäten möglich. Die aufgrund der Verschiebung in den ursprünglich vorgesehenen Werbezeiträumen bei uns entstehenden Einnahmeausfälle gehen in jedem Fall zu Lasten des Werbekunden. Für den neuen Werbezeitraum gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise
    12. Liefert der Werbekunde mehrere Werbemittel für einen gebuchten Werbeplatz, so werden wir diese standardmäßig rotierend ausliefern, sofern nicht in einem Motivplan vereinbart wurde, wann welches Werbemittel zu schalten ist. Der Austausch der Werbemittels sowie die Änderung eines Motiv plans ist – nach entsprechender Maßgabe der vorstehenden Regelungen – möglich. Die Anzahl der gelieferten Werbemittel und die Anzahl der Tauschanfragen muss – unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit – in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Werbeauftrags stehen; die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit obliegt uns.
    13. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die vom Werbekunden gelieferten Werbemittel. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Werbemittel auch nach Abwicklung eines Werbeauftrags zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Der Werbekunde kann keine Rücklieferung oder Löschung der von ihm gelieferten Werbemittel und sonstigen Materialien verlangen
    14. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Werbekunde das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach dem Start der ersten Auslieferung auf Fehlerfreiheit zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei offenen Mängeln beginnt die Rügefrist mit Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Werbekunde die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt und vertragsgemäß.
    15. Wir sind zur außerordentlichen Kündigung der Werbebuchung berechtigt, wenn der Werbekunde trotz Abmahnung weiter gegen wesentliche Bestimmungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Werbebedingungen verstößt oder seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist. Mit Aussprache der außerordentlichen Kündigung sind wir berechtigt, laufende Werbeschaltungen sofort einzustellen; die Gegenleistungspflicht des Werbekunden wird hierdurch nicht berührt.
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  7. Abrechnung der Werbebuchung

    1. Sofern nicht ausdrücklich ein zeitbezogener Pauschalpreis oder ein anderes Abrechnungsmodell („pay per click“, „pay per lead“ o.ä.) vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung einer Werbebuchung nach unserer jeweils gültigen Preisliste auf der Basis der von uns ausgelieferten Werbeeinblendungen („Tausender-Kontakt-Preis“). Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der von unserem Adserver ermittelten Werte.
    2. Die Abrechnung der erfolgten Werbeschaltungen erfolgt bei Werbebuchungen mit einer Laufzeit von maximal einem Monat zum Vertragsende, bei längerlaufenden Werbebuchungen jeweils monatlich zum Monatsende. Der sich aus der Abrechnung ergebende Vergütungsanspruch ist sofort zur Zahlung fällig.
    3. Der Werbekunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem in der Rechnung benannten Konto.
    4. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir die weitere Ausführung der laufenden Werbebuchung bis zum Eingang der Zahlung zurückstellen.
    5. Gerät ein Werbekunde mit einer Zahlung länger als zwei Wochen in Zahlungsverzug, so können wir die weitere Ausführung aller Werbebuchungen dieses Werbekunden bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückstellen und für noch ausstehende Werbeschaltungen Vorauszahlung verlangen.
    6. Erlangen wir objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Werbekunden, so sind wir berechtigt, weitere Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele von einer Vorauszahlung sowie vom Ausgleich aller noch offenstehenden Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
    7. Kann eine Werbebuchung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer, verspäteter oder unterbliebener Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel oder wegen berechtigter Zurückweisung des Werbemittels durch uns – nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, so ist der Werbekunde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Vergütung verpflichtet, die bei ordnungsgemäßer Durchführung fällig geworden wäre. Wir haben uns hierauf jedoch anrechnen zu lassen, was wir durch eine Ersatzbuchung tatsächlich erlöst oder trotz einer vorliegenden Ersatzbuchung pflichtwidrig zu erlösen unterlassen haben.
    8. Wird eine Werbebuchung nicht vollständig durchgeführt, so ist ein gewährter Nachlass – entsprechend den Regelungen der Preisliste, ansonsten anteilig – anzupassen, es seit denn, die nicht vollständige Durchführung ist von uns zu vertreten.
    9. Ist für die Abrechnung eine Auskunft des Kunden erforderlich, so ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Auskunft binnen fünf Werktagen nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums oder auf unsere Aufforderung zu erteilen. Erteilt der Kunde die Auskunft trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht, sind wir berechtigt, die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum nach unserem eigenem billigem Ermessen festzusetzen.
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  9. Rechteübertragung, Gewährleistung und Haftung des Werbekunden

    1. Der Werbekunde überträgt uns sämtliche urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die für die Nutzung der Werbemittel in Onlinemedien aller Art, insbesondere auf Websites, in WebApps und in Newslettern, erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf. Diese Übertragung erfolgt örtlich unbegrenzt und zeitlich sowie inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags erforderlichen Umfang und mit der Berechtigung zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller zum Zeitpunkt der Werbebuchung bekannten Formen der Onlinemedien. Wir können im Rahmen der vereinbarten Werbeschaltungen an den uns hiernach eingeräumten Rechten Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen sowie die eingeräumten Rechte auf Dritte übertragen.
    2. Der Werbekunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und diese nicht zeitlich begrenzt sind. Der Werbekunde stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen uns wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
    3. Der Werbekunde garantiert, dass er bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen eingehalten hat. Der Werbekunde haftet für die rechtliche – insbesondere wettbewerbsrechtliche und werberechtliche – Unbedenklichkeit der von ihm angelieferten Werbemittel und stellt uns auf erstes Anfordern von jedweder Haftung gegenüber Dritten frei. Ist der Werbekunde von einem Dritten hinsichtlich bestimmter Inhalte eines Werbemittels abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, so ist er verpflichtet, uns hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
    4. Die vorstehenden Freistellungspflichten des Werbekunden umfassen ausdrücklich die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung seitens der Praetor Verlagsgesellschaft mbH und der für sie handelnden Personen. Der Werbekunde ist verpflichtet, uns und die für uns handelnden Personen bei einer Rechtsverteidigung – soweit rechtlich mög lich – zu unterstützen und insbesondere alle uns nach Treu und Glauben für die Rechtsverteidigung erforderlich erscheinenden Unterlagen und Informationen zu überlassen.
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  11. Gewährleistung und Haftung der Praetor Verlagsgesellschaft mbH

    1. Wir gewährleisten im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Eine vertragsgemäße Leistung liegt auch vor bei lediglich unwesentlichen Abweichungen der Werbeschaltung von dem vertraglich Vereinbarten. Eine unwesentliche Abweichung in der Darstellung der ausgelieferten Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn die Abweichung hervorgerufen wird
      • durch die Verwendung einer für die Darstellung nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware (z.B. veralteter Browser)
      • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder Telekommunikationsprovider;
      • durch Rechnerausfall aufgrund eines Systemversagens;
      • durch die Verwendung von Proxiservern durch die Anwender oder durch die Telekommunikationsprovider, insbesondere durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf solchen Proxy-Servern;
      • durch einen Ausfall eines von uns betriebenen Web-Servers oder Adservers, sofern dieser in der Summe nicht länger als 10% der gebuchten Zeit innerhalb eines Kalendermonats andauert;
      • durch die Blockierung des vom Werbekunden angelieferten Werbemittels durch vom Besucher eingesetzte Werbeblocker;
      • durch den Ausfall eines nicht von uns betriebenen Servers, dessen Einbindung auf Veranlassung des Werbekunden erfolgte, oder durch Störung der Kommunikationsverbindung zu diesem Server.
    2. Unterbleibt die Werbeauslieferung wegen Ausfalls eines von uns betriebenen Web-Servers oder Adservers – in der Summe über einen Kalendermonat gerechnet – über einen längeren Zeitraum als 10% der gebuchten Zeit, so werden wir bei einer zeitgebundenen Festbuchung den Ausfallzeitraum im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten nachliefern, sofern dies nicht den Interessen des Werbekunden zuwider läuft. Ist eine Nachlieferung nicht möglich, so entfällt im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung die Zahlungspflicht des Werbekunden zeitanteilig für den übersteigenden Ausfallzeitraum. Weitergehende Ansprüche eines Werbekunden wegen eines Serverausfalls sind ausgeschlossen, insbesondere wird kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Werbung geleistet.
    3. Bei von uns zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Werbekunde Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung oder auf Zahlungsminderung, beides jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Werbekunde das Recht auf Zahlungsminderung oder Kündigung des Werbeauftrags.
    4. Im übrigen ist jedwede Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Werbekunden aufgrund einer mangelhaften Leistungserbringung durch uns bestehen – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung – nur, soweit diese von uns gemäß §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
    5. Ansprüche des Werbekunden auf Schadensersatz bestehen nur
      1. bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft;
      2. in anderen Fällen nur aus Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für zufällig entstandene Schäden, indirekte Schäden oder Folgeschäden. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ist die Haftung in jedem Fall grober und leichter Fahrlässigkeit – bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von uns sind, auch bei Vorsatz – auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Werbekunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Hauptleistungspflicht fahrlässig verletzt wurde, haften wir höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die wir für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhalten haben oder erhalten hätten.
      3. Von der vorstehende Regelung zum Haftungsausschluss bzw. zur Haftungsbegrenzung unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
      4. Soweit wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, haben wir den Werbekunden so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre („negatives Interesse“), Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
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    7. Datenverarbeitung und Datenschutz

      1. Der Werbekunde gewährleistet, dass die von ihm gestellten Werbemittel in Einklang mit den deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen und ePrivacy-Regelungen stehen. Insbesondere gewährleistet der Werbekunde, dass über seine Werbemittel kein Tracking erfolgt und kein Cookie gesetzt wird, ohne dass der Besucher dem vorher zugestimmt hat (Opt-In). Desweiteren gewährleistet der Werbekunde, dass die von ihm gestellten Werbemittel „Do-Not-Track“-Einstellungen oder ähnliche dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Einstellungen des Besuchers respektieren.
      2. Der Werbekunde wird hiermit davon unterrichtet, dass wir im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Werbeleistungen – insbesondere im Rahmen der Bearbeitung von Werbeaufträgen und Werbebuchungen – die bei Auftragserteilung und Auftragsbearbeitung anfallenden personenbezogenen Daten des Werbekunden zum Zwecke der Durchführung, Abrechnung und Abwicklung der Werbebuchung sowie zum Zwecke der Kundenansprache speichern, verarbeiten und nutzen.
      3. Wir sind berechtigt, personenbezogenen Daten des Werbekunden bzw. eines bei uns anfragenden Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und Auftragsbearbeitung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Wer bekunden die Schaltung und die Inanspruchnahme unserer Werbeleistungen zu ermöglichen und um eine Abrechung vornehmen zu können. Wir sind auch auch berechtigt, auf diese Daten zur Erhaltung unserer Betriebsfähigkeit sowie zur Kundenansprache zuzugreifen.
      4. Wir gewährleisten die vertrauliche Behandlung dieser Daten und verpflichtet uns, die Daten – vorbehaltlich einer anderweitigen Einwilligung des Werbekunden – nur zu den vorstehend beschriebenen Zwecken zu verwenden.
      5. Der Werbekunde kann jederzeit auf schriftliche Anfrage Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten.
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    9. Schlussbestimmungen

      1. Der Werbeauftrag, die Änderung oder Kündigung der Werbebuchung sowie jegliche Nebenbestimmungen zur Werbebuchung bedürfen der Textform.
      2. Sofern vertraglich oder in diesen Allgemeinen Werbebedingungen Textform vereinbart ist, kann diese beiderseits auch durch Übermittlung per E-Mail oder sonstigen von uns zu diesem Zweck eröffneten elektronischen Kommunikationskanälen (einschließlich der Nutzung entsprechender Formularmasken auf unseren Internetportalen) gewahrt werden.
      3. Im Konfliktfall gehen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Werbebedingungen entsprechenden Bestimmungen in unseren Preislisten oder technischen Bestimmungen vor.
      4. Sollte eine Bestimmung der Werbebuchung oder dieser Allgemeinen Werbebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Desgleichen gilt bei Auftreten einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke.
      5. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Werbekunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
      6. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus einem Werbeauftrag ist Wesseling.
      7. Ist der Werbekunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Werbeauftrag Wesseling
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